Basiskonto: das gesetzliche Recht auf ein Girokonto für jeden

Aktualisiert: 2026-07-25 7 Min. Lesezeit

Ohne Girokonto ist der Alltag in Deutschland kaum zu bewältigen: Miete, Gehalt, Strom, Versicherungen und selbst viele Online-Einkäufe laufen über eine Kontoverbindung. Genau deshalb gibt es das Basiskonto. Es ist gesetzlich verankert und sichert wirklich jeder Person in Deutschland den Zugang zu einem einfachen Zahlungskonto zu – unabhängig von Einkommen, Beschäftigung oder Bonität.

Das Basiskonto wird auch „Jedermann-Konto“ genannt, weil niemand von ihm ausgeschlossen werden soll. Selbst Menschen ohne festen Wohnsitz, Geflüchtete, Wohnungslose oder Personen mit negativer SCHUFA haben einen Rechtsanspruch darauf. Banken dürfen die Eröffnung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ablehnen.

In diesem Ratgeber erklären wir, wer Anspruch auf ein Basiskonto hat, was das Konto leisten kann und wo seine Grenzen liegen. Wir gehen ehrlich auf die Kosten ein, denn die Gebühren variieren zwischen den Banken stark – ein Vergleich lohnt sich. Außerdem grenzen wir das Basiskonto klar vom Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ab, das häufig damit verwechselt wird.

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Da die Gebühren für Basiskonten stark schwanken, lohnt der Vergleich: Prüfen Sie Grundgebühr, Karten und Leistungen transparent auf einen Blick.
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Was ist ein Basiskonto?

Das Basiskonto ist ein ganz normales Girokonto mit eingeschränktem Funktionsumfang, auf das es einen gesetzlichen Anspruch gibt. Grundlage ist das Zahlungskontengesetz (ZKG), das eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Seit dessen Einführung ist jede Bank, die Girokonten für Privatkunden anbietet, verpflichtet, auf Antrag auch ein Basiskonto zu eröffnen.

Ziel des Gesetzes ist die finanzielle Teilhabe. Vor der Einführung blieben viele Menschen ohne Konto, weil Banken die Eröffnung wegen fehlenden Einkommens, negativer Bonität oder fehlendem Wohnsitz verweigerten. Das Basiskonto beendet diesen Ausschluss: Der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ist heute ein einklagbares Recht und keine Frage des Wohlwollens der Bank mehr.

Wichtig ist, dass das Basiskonto ausschließlich als Zahlungskonto für Privatpersonen gedacht ist. Es dient dem privaten Zahlungsverkehr und nicht der Abwicklung einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit. Wer ein Konto für ein Unternehmen benötigt, fällt nicht unter diesen Anspruch.

  • Rechtsgrundlage: das Zahlungskontengesetz (ZKG).
  • Anspruch besteht gegenüber jeder Bank, die Privatkonten anbietet.
  • Gedacht als Zahlungskonto für Privatpersonen, nicht für Gewerbe.

Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?

Der Kreis der Berechtigten ist bewusst weit gefasst. Anspruch hat grundsätzlich jede Person, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Dazu zählen ausdrücklich auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Wohnungslose, Asylsuchende und geduldete Personen. Entscheidend ist der berechtigte Aufenthalt, nicht ein Mietvertrag oder eine gemeldete Adresse.

Auch eine negative SCHUFA oder ein niedriges beziehungsweise fehlendes Einkommen sind kein Hinderungsgrund. Eine Bank darf den Antrag nicht mit der Begründung ablehnen, die Bonität sei zu schlecht oder es gehe kein regelmäßiges Gehalt ein. Das unterscheidet das Basiskonto von vielen regulären Kontomodellen, bei denen die Bank frei entscheiden kann.

Der Antrag erfolgt in der Regel über ein gesetzlich vorgesehenes Formular. Die Bank muss innerhalb einer kurzen, gesetzlich festgelegten Frist entscheiden. Lehnt sie ab, muss sie das begründen, und Sie können die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten, die den Fall prüft.

  • Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ist berechtigt.
  • Auch ohne festen Wohnsitz oder mit negativer SCHUFA besteht Anspruch.
  • Fehlendes oder geringes Einkommen ist kein Ablehnungsgrund.
  • Die Bank muss zügig entscheiden und eine Ablehnung begründen.

Was kann ein Basiskonto – und was nicht?

Das Basiskonto deckt alle wesentlichen Funktionen des täglichen Zahlungsverkehrs ab. Sie können Geld empfangen, etwa Gehalt, Rente oder Sozialleistungen, und Überweisungen tätigen. Lastschriften und Daueraufträge sind möglich, ebenso das Abheben und Einzahlen von Bargeld. Zum Konto gehört in aller Regel eine Zahlungskarte, mit der Sie bargeldlos bezahlen und Geld am Automaten abheben können.

Die zentrale Einschränkung ist die Führung auf Guthabenbasis. Ein Basiskonto wird in der Regel ohne Dispositionskredit geführt. Das bedeutet: Sie können nur über das Geld verfügen, das tatsächlich auf dem Konto ist. Eine Überziehung ist normalerweise nicht vorgesehen. Für viele Nutzerinnen und Nutzer ist das sogar ein Vorteil, weil es vor teuren Dispozinsen und einer Schuldenspirale schützt.

Auch bei den Karten gibt es Grenzen. Häufig ist eine Debitkarte oder eine Girocard enthalten, aber keine echte Kreditkarte mit Verfügungsrahmen. Wer eine echte Kreditkarte etwa für Mietwagen oder Kautionen benötigt, muss dies gesondert klären. Der gesetzliche Anspruch umfasst den grundlegenden Zahlungsverkehr, nicht jede Zusatzleistung.

  • Enthalten: Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Bargeld, Zahlungskarte.
  • Führung auf Guthabenbasis – normalerweise kein Dispositionskredit.
  • Meist Debitkarte oder Girocard, in der Regel keine echte Kreditkarte.
  • Kein Minus möglich schützt zugleich vor teuren Dispozinsen.

Was kostet ein Basiskonto?

Ein Basiskonto ist nicht automatisch kostenlos. Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass die Gebühren „angemessen“ sein müssen. Was angemessen ist, orientiert sich unter anderem am marktüblichen Nutzerverhalten und an den durchschnittlichen Entgelten vergleichbarer Konten. Einen festen Höchstbetrag nennt das Gesetz jedoch nicht.

In der Praxis führt das zu erheblichen Unterschieden. Die monatlichen Grundgebühren für Basiskonten fallen von Bank zu Bank sehr verschieden aus, und auch die Kosten für einzelne Leistungen wie Überweisungen am Schalter oder Bargeldabhebungen schwanken stark. Manche Institute verlangen spürbar mehr als für ihre regulären Konten, andere halten sich zurück. Verbraucherschützer haben in der Vergangenheit wiederholt einzelne Angebote als zu teuer kritisiert.

Daraus folgt ein klarer Rat: Vergleichen lohnt sich. Da Sie ein Basiskonto grundsätzlich bei jeder Bank beantragen können, sind Sie nicht an ein bestimmtes Institut gebunden. Prüfen Sie das Preis- und Leistungsverzeichnis und achten Sie nicht nur auf die Grundgebühr, sondern auch auf die Kosten der Leistungen, die Sie tatsächlich nutzen.

  • Basiskonten sind selten kostenlos; die Gebühren müssen aber „angemessen“ sein.
  • Ein gesetzlicher Höchstpreis existiert nicht – die Kosten variieren stark.
  • Sie können bei jeder Bank beantragen und sind nicht gebunden.
  • Vergleichen Sie Grundgebühr und Einzelpreise vor der Eröffnung.

Wann darf eine Bank ein Basiskonto ablehnen?

Der Anspruch auf ein Basiskonto ist stark, aber nicht grenzenlos. Das Gesetz nennt einige eng gefasste Gründe, aus denen eine Bank die Eröffnung ablehnen oder ein bestehendes Konto kündigen darf. Ein wichtiger Grund ist, dass die antragstellende Person bereits ein nutzbares Zahlungskonto bei einer anderen Bank in Deutschland besitzt. Ein Anspruch auf ein zweites Basiskonto besteht nicht.

Weitere Ablehnungsgründe betreffen den Schutz der Bank und der Allgemeinheit. Dazu gehören etwa der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, frühere Straftaten zum Nachteil des Instituts oder ein Verhalten, das Mitarbeitende oder andere Kundinnen und Kunden gefährdet. Auch wenn die Identität nicht nachgewiesen werden kann oder gesetzliche Pflichten missachtet werden, kann eine Ablehnung zulässig sein.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, sind Sie dem nicht schutzlos ausgeliefert. Die Bank muss die Ablehnung schriftlich und begründet mitteilen. Sie können sich anschließend an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die in einem gesetzlich geregelten Verfahren prüft, ob die Ablehnung rechtmäßig war.

  • Kein Anspruch, wenn bereits ein nutzbares Konto in Deutschland besteht.
  • Ablehnung möglich bei Geldwäsche-Verdacht oder Gefährdung der Bank.
  • Auch fehlender Identitätsnachweis kann ein Grund sein.
  • Bei Ablehnung: schriftliche Begründung verlangen und Aufsichtsbehörde einschalten.

Basiskonto und P-Konto: der wichtige Unterschied

Basiskonto und Pfändungsschutzkonto (P-Konto) werden oft verwechselt, sind aber zwei völlig verschiedene Dinge, die sich sinnvoll ergänzen können. Das Basiskonto regelt den Zugang: Es sichert, dass Sie überhaupt ein Girokonto bekommen. Das P-Konto regelt den Schutz vor Pfändung: Es bewahrt einen gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag Ihres Guthabens vor dem Zugriff von Gläubigern.

Der Pfändungsschutz entsteht nicht automatisch. Jedes bestehende Girokonto – auch ein Basiskonto – lässt sich auf Antrag in ein P-Konto umwandeln. Ab diesem Zeitpunkt bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag geschützt, sodass Sie Miete, Lebensmittel und andere existenzielle Ausgaben weiter bestreiten können, selbst wenn eine Pfändung läuft. Jede Person darf allerdings nur ein einziges P-Konto führen.

Für Menschen, die zugleich von Verschuldung und drohender Pfändung betroffen sind, greifen beide Instrumente ineinander: Zuerst sichert das Basiskonto den Kontozugang, dann verwandelt die Umwandlung in ein P-Konto dieses Konto in einen geschützten Bereich. So bleibt das Existenzminimum trotz laufender Forderungen verfügbar.

  • Basiskonto: sichert den Zugang zu einem Girokonto überhaupt.
  • P-Konto: schützt einen Grundfreibetrag des Guthabens vor Pfändung.
  • Jedes Girokonto lässt sich auf Antrag in ein P-Konto umwandeln.
  • Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt.

Häufige Fragen

Habe ich mit negativer SCHUFA Anspruch auf ein Basiskonto?

Ja. Eine negative SCHUFA ist kein zulässiger Ablehnungsgrund. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt und in der Regel ohne Dispositionskredit, sodass für die Bank kein Ausfallrisiko durch eine Überziehung besteht. Der Anspruch gilt unabhängig von Ihrer Bonität.

Bekomme ich ein Basiskonto auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Der Anspruch besteht für jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, ausdrücklich auch für Wohnungslose, Geflüchtete und Menschen ohne feste Meldeadresse. Entscheidend ist der berechtigte Aufenthalt, nicht ein Mietvertrag oder eine gemeldete Wohnung.

Ist ein Basiskonto kostenlos?

Nicht automatisch. Das Gesetz verlangt nur, dass die Gebühren angemessen sind, nennt aber keinen Höchstbetrag. Die Kosten unterscheiden sich zwischen den Banken deutlich. Da Sie bei jeder Bank beantragen können, lohnt sich ein Vergleich von Grundgebühr und Einzelpreisen.

Kann ich mit einem Basiskonto mein Konto überziehen?

In der Regel nicht. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt und enthält normalerweise keinen Dispositionskredit. Sie können nur über vorhandenes Guthaben verfügen. Das schützt zugleich vor teuren Dispozinsen und einer möglichen Schuldenspirale.

Worin unterscheidet sich das Basiskonto vom P-Konto?

Das Basiskonto sichert den Zugang zu einem Girokonto. Das P-Konto schützt einen gesetzlichen Grundfreibetrag Ihres Guthabens vor Pfändung. Ein Basiskonto lässt sich auf Antrag in ein P-Konto umwandeln, sodass beide Funktionen zusammenwirken können.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Die Bank muss die Ablehnung schriftlich begründen. Ist bereits ein nutzbares Konto vorhanden oder liegt ein anderer gesetzlicher Grund vor, kann die Ablehnung zulässig sein. Andernfalls können Sie die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten, die den Fall prüft.

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Da die Gebühren für Basiskonten stark schwanken, lohnt der Vergleich: Prüfen Sie Grundgebühr, Karten und Leistungen transparent auf einen Blick.
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